Sie haben das Haus Ihrer Träume gekauft, aber wissen Sie, was Ihre Verpflichtungen ab jetzt sind?
Wir lösen Ihre Zweifel!
Verfahren nach dem Kauf eines gebrauchten Hauses:
1. Steuerabrechnung
Grunderwerbssteuer: für gebrauchte Immobilien 10 % in Katalonien, es sei denn, der Käufer ist unter 32 Jahre alt und es ist der erste Hauptwohnsitz, in diesem Fall werden 5 % gezahlt (mit bestimmten Einschränkungen), z. B. Einkommen unter 30.000 EUR pro Jahr).
2. Registrieren Sie die Immobilie im Grundbuchamt und legen Sie die relevanten Dokumente vor, wie z. B. eine Bescheinigung über die Zahlung der Steuern, die Urkundendokumente und die endgültige IBI-Quittung.
Sobald die Dokumente an den Standesbeamten gesendet wurden, wird das Eigentum an der Immobilie geändert und sie wird innerhalb von etwa fünfzehn Tagen in das Grundbuch eingetragen.
In den Regionen, in denen wir tätig sind, belastet der Notar in den meisten Fällen den Kunden und kümmert sich um den Prozess.
3. Der Eigentümerwechsel für die Zahlung der Gemeindesteuer kann persönlich im Rathaus unter Vorlage einer einfachen Kopie des Eigentumstitels, des Ausweises und der Bankquittung für die Zahlung der IBI und der Müllabfuhr erfolgen.
4. Anmeldung als neuer Eigentümer bei den Wohnnebenkosten (Strom, Wasser, Internet etc.).
5. Bei Bungalows oder Doppelhaushälften, die Nachbargemeinden gehören, müssen Sie sich an den Gemeindepräsidenten wenden und ihm Ihre Kontonummer mitteilen, damit dort die entsprechenden Gemeindekosten verrechnet werden können.
6. Wenn der Pool, der Garten oder das Haus gewartet werden müssen oder wenn Sie einen Service für Ihr Haus abschließen möchten, wie z. B. eine Versicherung oder einen Alarm, wird empfohlen, dies so schnell wie möglich zu tun.
Wir kümmern uns um all diese Formalitäten, von denen einige in unseren allgemeinen Vertriebskosten enthalten sind. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Denken Sie daran, alle Dokumente aufzubewahren, falls Sie Ihr Haus in Zukunft verkaufen möchten!